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19.05.12

 

Telefonische Beratung

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§1 Allgemeines / Geltungsbereich

1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma haberi, Bergstrasse 20; 86874 Tussenhausen, mit dem Auftraggeber.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Der Inhalt der Auftragsbestätigung sowie der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ist allein maßgeblich. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, insbesondere Angaben unserer Außendienstmitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder in der Auftragsbestätigung darauf Bezug genommen wurde. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Für den Lieferumfang gelten an erster Stelle die Beschreibungen in der jeweils gültigen Preisliste. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.

§2 Vertragsschluss

1. Angebote sind freibleibend. Nach Bestätigung sind die in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen ergeben oder Konstruktionsänderungen erfolgen. Sofern aus diesen Gründen für den Auftraggeber zumutbare Änderungen erforderlich werden, behalten wir uns vor, die Ausführungen den geänderten Umständen anzupassen. haberi behält sich vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Handelsübliche für den Käufer zumutbare farb- und Maßabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Textilien und Leder vorbehalten. Auch bleiben handelsübliche für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten vorbehalten.
2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. haberi ist berechtigt, das der Bestellung zugrunde liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang dieses Angebotes anzunehmen.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar; die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst vorliegenden AGB´s zugesandt.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde ist daher bei nicht vorrätiger und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung nur 3 Wochen gebunden. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§3 Preise

1. Die Preise sind Festpreise einschließlich der geltenden MwSt. für die Dauer von sechs Monaten ab Vertragsschluss. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbarten und tatsächlichen Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers, übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10% so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Anzahlung von mindestens einem Drittel des Auftragswertes können Festpreise im obigen Sinne auch für mehr als sechs Monate vereinbart werden. Werden die Preise für Verpackung und versandt nicht separat benannt, gelten die Preise einschl. Verpackung und Versandt innerhalb des deutschen Festlandes.
2. Für den Fall eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Teillieferungen sind zulässig, sofern der Auftraggeber dies bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich ablehnt. Haben wir die Verspätung der Lieferung nicht zu vertreten, beruht dies insbesondere auf höherer Gewalt, wie z.B. unvorhersehbaren Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen, Streik oder Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist dementsprechend. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von zwei Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten.
3. Für Sonderanfertigungen, Einzelobjekte und Aufträge im Wert von mehr als 5000,00 Euro ist eine Anzahlung von einem Drittel des Auftragswertes zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Fristen laufen erst ab Eingang der Anzahlung.
Ansonsten sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Im Falle des Verzuges hat der Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Die Kosten eines Einzugsverfahrens gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an uns direkt geleistet werden, unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Inkassovollmacht.
4. Aufrechnung
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Der Kunde kann sein Rückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

$4 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnortwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, beim vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach 1 bis 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an haberi ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. haberi nimmt die Abtretung an. Für den Fall, dass der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät, ermächtigen wir ihn hiermit widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zwangsvollstreckung in das betreffende Grundstück, auf dem sich die Vorbehaltsware befindet, oder in die Ware selbst oder in die von uns angetretenen Forderungen, hat uns der Kunde sofort zu benachrichtigen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. In diesem Fall können wir die bereits erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen, sofern der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

$5 Gefahrübergang

1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

$6 Gewährleistung

1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen soll. haberi ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn dies nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Im Fall der Nachbesserung gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen als angemessen.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 1 Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 1 Monat nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft Ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern (Ausstellungsware) trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für gezogene Nutzung zu leisten. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn Ihm das zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung.
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
10. Geringe Fehler, die durch handwerkliche Verarbeitung bedingt sind - auch Maßtoleranzen, können nicht reklamiert werden. Ebenso können nicht Teil von Beanstandungen sein Oberflächenbehandlungen mit Naturstoffen, die noch einige Zeit nachkleben können oder Abreiben. Rostbildungen bei natur belassenen Metallteilen, wenn sie nicht regelmäßig gepflegt werden sowie das natürliche Arbeiten, Quellen und Schwinden von Massivholz.

§7 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Vertragsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

$8 Schadenersatz

Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Bestellers sind wir unbeschadet anderer gesetzlicher Maßnahmen berechtigt, eine Schadenpauschale in Höhe von 20% des Auftragswertes zu verlangen, außer der Besteller kann nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unsererseits wird die Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens nicht ausgeschlossen.

$9 Unterlagen

Die dem Besteller übergebenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Berechnungen bleiben bis zur rechtswirksamen Erteilung des Auftrages unser Eigentum. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind wir berechtigt, sämtliche Unterlagen zurückzufordern. Der Käufer ist nicht berechtigt, unsere Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Berechnungen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu benutzen.

§10 Sicherheiten

Bei Lieferungen an Unternehmen für Ausstellungen oder auf Kommission sind durch den Unternehmer Sicherheiten in Höhe des Warenwertes beizubringen.

§11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechtes finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Memmingen ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.